In diesem Seminar zur betrieblichen Altersversorgung soll das Arbeitsrecht im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Betriebliche Altersversorgung ist in erster Linie Arbeitsrecht und alle weiteren Umsetzungsmaßnahmen müssen sich diesem Rechtsgebiet unterordnen. Hierbei bildet das Betriebsrentengesetz die gesetzliche Grundlage und muss in der Praxis neben den zahlreichen Entscheidungen der Rechtsprechung bei bestehenden und im Rahmen der Neueinführung von Versorgungswerken beachtet werden.
Im Seminar wird eine umfassende Strukturierung des Arbeitsrechts der betrieblichen Altersversorgung mit Schaubildern, Praxisleitfäden und Checklisten vorgenommen. In Bezug darauf werden einzelne für die Praxis wichtige Themenblöcke herausgegriffen und anhand von Beispielen diskutiert.
Referent/-in: Prof. Dr. Knut Weißflog
Diplom-Kaufmann (Univ.)/Diplom-Handelslehrer (Univ.)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Inhaltsübersicht
• Struktur des Arbeitsrechts der betrieblichen Altersversorgung mit Schaubildern, Praxisleitfäden und Checklisten
• Zusageformen und Zusage des Arbeitgebers auf eine betriebliche Rente
• Umgestaltung von Zusagen
• Durchführungswege
• Rechtsansprüche der Arbeitnehmer
• Abfindungen von Zusagen
• Arbeitgeberwechsel
• Anpassungspflichten von Betriebsrenten
• Wechsel des Versorgungsträgers
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Prokuristen, Mitarbeiter*innen von Personalabteilungen oder Buchhaltungen, Unternehmensberater, Unternehmer, Steuerberater
Veranstaltungsort/-zeit:
8.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Onlineseminar: 2 Teile
Termine in Planung
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
Höchstteilnehmerzahl: 35 Personen
Preis gesamt für beide Teile: 420 €
Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
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