Steuerfachwirt für Bilanzbuchhalter

Die optimale Vorbereitung auf die Prüfung der Steuerberaterkammer zum “Steuerfachwirt”

Kursbeginn an unserem Standort Chemnitz im April 2018

Der Lehrgang endet Mitte November 2018 und umfasst 250 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten).

Der Unterricht findet zweimal wöchentlich in der Zeit von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an zwei Samstagen im Monat von 8.00 Uhr bis 15 Uhr statt.

Über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie ein aussagekräftiges Zertifikat der Steuerakademie Loos.

Teilnehmergebühr : 1.550,- EUR in einer Rate oder 3 Raten à 530,- EUR

Die Prüfung findet bundeseinheitlich im Dezember 2018 statt. Die Steuerberaterkammer erhebt hierfür eine Zulassungsgebühr und eine Prüfungsgebühr.

Nähere Informationen zur Prüfung und den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Steuerberaterkammer Sachsen.

Anmeldung: über unser Buchungssystem oder das Anmeldeformular Steuerfachwirt
Anmeldeschluss: Februar 2018
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie einen Vertrag, aus dem alle Vertragsbedingungen hervor gehen.

Ihre Ansprechpartner: Frau Loos und Frau Körner
Gerne beraten wir Sie persönlich, senden Sie uns eine E-Mail und vereinbaren mit uns einen Beratungstermin. E-Mail: info@steuerakademieloos.de

Hinweis: Ihr Vorteil als Bilanzbuchhalter
Nach § 12 Abs.3 der Prüfungsordnung für die Steuerfachwirtprüfung ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung der schriftlichen Prüfung: „Rechnungswesen/ Buchführung und Jahresabschluss“ durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er erfolgreich die Bilanzbuchhalterprüfung (IHK) abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung erfolgt.

Fördermöglichkeiten:
Sächsische AufbauBank Weiterbildungsscheck – betrieblich
Sächsische AufbauBank Weiterbildungsscheck – individuell

Die Prüfung Steuerfachwirt
Dieses Ergänzungsmodul behandelt Steuerrechtswissen, das nicht im Stoffumfang des Bilanzbuchhalters enthalten ist. Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Steuerberaterkammer.

Die Prüfung findet einmal im Jahr statt. Der schriftliche Teil der Prüfung findet i.d.R. in der ersten Dezemberhälfte statt, die mündliche Prüfung erfolgt im Frühjahr des darauffolgenden Jahres.

Oberstes Ziel ist es, Ihnen eine Ausbildung zu bieten, die Sie mit ausgesprochen hohen Erfolgsaussichten auf die Steuerfachwirtprüfung vorbereitet. Die Vorlesungen zu den einzelnen prüfungsrelevanten Themen werden von kompetenten Dozenten gehalten, die über langjährige Erfahrung in der Lehre verfügen. Alle Dozenten haben hohe fachliche und pädagogische Kompetenz, um Ihnen den theoretischen Stoff zu vermitteln.

Die Steuerfachwirtprüfung ist eine „theoretische Prüfung“ und zugleich eine praxisbezogene Fortbildung, welche die Erweiterung und Vertiefung der in der Berufsausbildung und anschließenden praktischen Tätigkeit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnissen ermöglicht.

Die Vorlesungen werden durch Einbeziehung von Praxisfällen kurzweilig gestaltet.

 

Aufbau der Steuerfachwirtprüfung
Die Steuerfachwirt Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung bearbeiten Sie jeweils eine Klausur in den Bereichen:

• Steuerrecht I
> Einkommensteuer
> Körperschaftsteuer
> Gewerbesteuer

• Steuerrecht II
> Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Abgabenordnung

• Rechnungswesen
> Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung, der Finanzierung und der Jahresabschlussanalyse

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, das
sich auf folgende Sachgebiete erstreckt:

• Steuerrecht
> alle für die Prüfung relevanten Steuerarten

• Grundzüge
> Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung,Finanzierung

• Grundzüge des Rechts
> insbesondere Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Voraussetzungen zur Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung
Die Zulassung zur Steuerfachwirt Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
• eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellte/r, danach eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle.

Die Zulassung zur Steuerfachwirt Prüfung erhält auch,
• wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r,  Bankkaufleute, Industriekaufleute, Groß- und Außenhandelskaufleute) mindestens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon 3 Jahre mindestens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

Zugelassen zur Steuerfachwirtprüfung wird ebenfalls,
• wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 5 Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle tätig gewesen ist.

oder
• in besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.

Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein. Sind diese erfüllt, erfolgt die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung.